Verwaltungsgericht, Landratsamt, Kreisausschuss oder Magistrat in den Feuerstättenbescheid drucken

Erstellt von Irene Schreiber, Geändert am Wed, 03 Jul 2019 um 10:43 AM von Irene Schreiber

Unter System / Adressen / Behörden kann die Anschrift für das Verwaltungsgericht, Landratsamt, den Kreisausschuss und dem Magistrat erfasst werden. Wählen Sie dazu auf der rechten Seite unter Art(2) die zutreffende Behörde aus.

Wenn diese Adressen im Feuerstättenbescheid mit angegeben werden müssen, werden diese im Druckoptionsfenster des FS Bescheides unter den Option 1-4  ausgewählt (sie können aber auch dort erfasst werden).


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