Datenabgabe nach § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Erstellt von Alexander Schenk, Geändert am Mo, 4 Sep, 2023 um 2:12 NACHMITTAGS von Irene Schreiber

Um die Daten an die Behörde abzugeben, gehen Sie wie folgt vor:


  1. Öffnen Sie den Export unter System / Daten-Export / Klimaschutzgesetz
  2. Wählen Sie aus der oberen Gemeindeliste mit Doppelklick diese Gemeinden aus, die von der Behörde angefordert wurden. Die ausgewählten Gemeinden erscheinen dann in der unteren Liste.
  3. Das Passwort der Datenabgabe ist bereits mit Ihrer Bezirksnummer vorausgefüllt. Es muss aus Datenschutzgründen immer ein Passwort für die Datenabgabe verwendet werden.
  4. Wählen Sie unter Abgabe per aus, über welchen Weg Sie die Daten der Behörde übergeben möchten.
  5. Drücken Sie auf Start, um die Datenabgabe zu starten.
  6. Bei der Datenabgabe per E-Mail wird das Passwort automatisch als eigene E-Mail an den Empfänger übertragen. Bei allen anderen Übertragungswegen müssen Sie unbedingt dem Empfänger das Passwort mitteilen.

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