Die Anpassung der Kehrhäufigkeit bei Feststoff-Feuerstätten (System) kann über verschiedene Arten erfolgen.
Erhöhung der Kehrhäufigkeit (freier Plan)
Soll ein Schornstein auf Wunsch des Eigentümers öfters gekehrt werden, kann man im Schornstein einen weiteren freien Plan anlegen. Es empfiehlt sich, die "freie Kehrung" als mittlere Periode zu planen. Der "freie Plan" erscheint nicht auf dem Feuerstättenbescheid.
Erhöhung der Kehr- oder Überprüfungshäufigkeit nach §1 Abs. 5, KÜO)
Soll die Kehrhäufigkeit erhöht werden kann in der Feuerstätte unter Feststellungen/Festlegungen die Erhöhung der Kehr- oder Überprüfungshäufigkeit nach §1 Abs. 5, KÜO) ausgewählt werden.
(5) Im Einzelfall kann die zuständige Behörde auf Antrag der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder des zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers die in Anlage 1 bestimmte Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen erhöhen, wenn es die Betriebs- und Brandsicherheit erfordert.
Diese Änderung wird auch auf dem Feuerstättenbescheid aufgeführt.
Rückstandsarme Verbrennung (§ 1 Abs. 5a, KÜO)
Auf Antrag des Eigentümers kann die Anzahl der Kehrungen auf eine Kehrung im Kalenderjahr herabgesetzt werden. Auch diese Option ist in der Feuerstätte unter Feststellungen/Festlegungen zu finden.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren