Mängel §5, CO Mängel, GEG Mängel

Erstellt von Manuel Porasil, Geändert am Wed, 26 Jul 2023 um 02:43 PM von Birgit Henne

Einen Mangel können Sie direkt in der Begehung bzw. Tätigkeit erfassen. Wechseln Sie dazu in der Begehung in die entsprechende Tätigkeit. Erfassen Sie den Mangel über Menu (3 Punkte) "Neuer Mangel". 



In dem folgenden Formular können Sie den Mangel erfassen.


Mangelnachverfolgung

Über Mangelnachverfolgung gelangt der Mangel in Ihre Mängelverwaltung. In Ihrer Mängelverwaltung können Sie Erinnerungen drucken und die Fristen im Blick behalten.



Mängelprotokoll drucken 

Ein Mängelprotokoll können Sie lediglich erstellen, wenn Sie auch eine Frist gesetzt haben (Mangelnachverfolgung). Andernfalls kein kein Mängelprotokoll gedruckt werden. Wechsel Sie dazu in der Begehung in den soeben erstellten Mangel. Im Menu finden Sie die Option Mängelprotokoll erstellen.



CO-Mangel


Wird bei der Messung der CO Grenzwert von 1000 ppm überschritten, markiert connect den Mangel auf der der Bescheinigung.




Der Mangel muss aktuell noch wie oben beschrieben manuell erfasst werden, um die Mängelverfolgung und eine Mängelfeststellung §5 zu erstellen.



GEG Mangel



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