Auslegungsfragen

Erstellt von Irene Schreiber, Geändert am Fri, 15 Mar 2019 um 11:21 AM von Irene Schreiber

Kombiprotokoll - Hinweis wird gedruckt, wenn 500 ppm überschritten wurden

Wenn der CO-Gehalt zwischen 500 und 1000 ppm liegt, wird folgender Bemerkungstext eingedruckt: "Der Grenzwert ist mit xxx ppm zwar noch nicht überschritten, die Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird jedoch aus Sicherheitsgründen bei einem CO-Gehalt zwischen 500 und 1000 ppm empfohlen."

Außerdem wird angekreuzt: 
  1. Folgende Mängel wurden festgestellt
  2. Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen. (sofern keine anderen Mängel vorliegen) 

Speziell erster Punkt wurde mit dem ZIV abgeklärt und so für richtig befunden. Ein CO-Wert in dem Bereich stellt zwar keinen gesetzlichen Mangel dar, jedoch durchaus ein fachlicher Mangel, der abgestellt werden sollte. Dass es kein gesetzlicher Mangel gemäß KÜO ist, wird durch das zweite Kreuz klargestellt und dadurch, dass keine Frist gesetzt wird.


Hinweis:

Dieser Sachverhalt wurde mit dem ZIV gemeinsam abgestimmt - sollten Sie anderer Meinung sein, bitten wir um Absprache mit dem ZIV 


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