Allgemein
In der Feuerstätte und im Kehrbuch können Sie, falls Sie mit Ihrem Kunden eine Sondervereinbarung bezüglich der Abgaswegeüberprüfung und BImSchV-Messung getroffen haben, diesen Zyklus eintragen. Meistens wird es wohl eine jährliche Überprüfung sein. In diesem Fall muss der Zyklus AJahr eingetragen werden.
Hier nochmals eine Übersicht, was die einzelnen Zyklen bedeuten.
- AJahr = jährlich
- BJahr = alle 2 Jahre
- CJahr = alle 3 Jahre
- DJahr = alle 4 Jahre
- EJahr = alle 5 Jahre
- FJahr = alle 6 Jahre
Vorgehen
In der Feuerstätte unter Zyklus Abgaswege und Zyklus BImSchV finden Sie die Eingabefelder für die Sondervereinbarung. In den Feldern Zyklus Abgaswege und Zyklus BImSchV muss der richtige Zyklus eingetragen sein, weil dieser für den Feuerstättenbescheid verwendet wird. In den Feldern darunter tragen Sie dann die Sondervereinbarung ein. Möchte Ihr Kunde, dass weiterhin eine jährliche BImSchV-Messung durchgeführt wird, tragen Sie bei Sondervereinbarung BImSchV AJahr ein.
Zyklusbestimmung manuell
Wer mit dem Kunden eine Sondervereinbarung getroffen, den Zyklus aber nicht in der Sondervereinbarung eingetragen hat, sondern im Zyklus Abgaswege und Zyklus BImSchV, damit im Feuerstättenbescheid dieser Zyklus ausgedruckt wird (wir weisen aber darauf hin, dass das nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht), muss im UNO unter Datei / Erste Einstellungen / Allgemein / Vorgaben für BImSchV die Zyklusbestimmung auf Manuell stellen.
Im Kehrbuch gibt es neben dem Feld Zyklus das Feld Zyk. So.. Im Feld Zyk. So. tragen Sie in der Zeile der Messgebühr oder Abgaswegeüberprüfung, wenn der Kunde eine jährliche BImSchV-Messung oder Abgaswegeüberprüfung haben möchte, den Zyklus AJahr ein. Die Gebühr bitte nicht verändern. Sie ist dann in dem vorgegebenen Sonderzyklus aktiv.
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