Nach Vorgabe des ZIV und dem SchfHwG § 19 müssen alle Änderungen im Kehrbuch protokolliert werden
Die Eintragungen im Kehrbuch dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die ursprüngliche Eintragung nicht mehr feststellbar ist. Alle Nachträge bzw. Änderungen sind vollständig im Änderungsdienst des Kehrbezirksverwaltungsprogramms (Änderungsprotokoll) zu speichern und zu dokumentieren. Das Änderungsprotokoll ist wesentlicher Bestandteil des Kehrbuches.
UNO protokolliert selbständig im Hintergrund folgende für § 19 erforderlichen Änderungen
- Anlegen / Löschen / Ändern aller Adressen
- Anlegen / Löschen / Ändern der Wohnungen
- Anlegen / Löschen / Ändern der Feuerstätten
- Anlegen / Löschen / Ändern der Messergebnisse
- Anlegen / Löschen / Ändern der Abgasanlagen
- Anlegen / Löschen / Ändern der Verbindungsstücke
- Ändern der Durchführungen (Termineingabe bei der Tagesabrechnung oder manuelle Terminänderung im Gebäude).
- Anlegen / Löschen / Ändern der Mängel / Abnahmen
- Ändern des Gebäudestatus
- Ändern der Termine im Feuerstättenbescheid
- Anlegen des Feuerstättenbescheids
Die Protokollierung kann temporär über den Button "Protokoll § 19" deaktiviert und auch wieder aktiviert werden. Ist die Protokollierung deaktiviert, wird der Kontrollknopf rot angezeigt. Beim nächsten Programmstart wird die Protokollierung automatisch wieder aktiviert.
Über den Button "Ä" , rechts oben neben dem "F", können alle Protokollierungen eingesehen werden.
Es können Protokolle mit einer Begründung storniert werden. Diese werden trotzdem im Änderungskehrbuch aufgeführt, sind aber als "STORNIERT" gekennzeichnet. Klicken Sie dazu im Fenster "Änderungskehrbuch nach § 19" die Änderung an und anschließend auf Storno.
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