Betrifft "Alle Bundesländer" bei Kehrbuchabgabe
Mit diesem Artikel wollen wir Sie darüber informieren, welche Vorbereitungen für die anstehende Kehrbuchabgabe getroffen werden müssen.
Der Hintergrund:
In der Kehrbuchrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein ist festgelegt, dass das elektronische Kehrbuch ohne weitere Aufforderung jeweils zu Jahresbeginn abgegeben werden muss. Durch die Änderung des SchfHwG vom 22.07.2017 sind ab sofort die beiden letzten Feuerstättenschau-Termine im Kehrbuch aufzuführen.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Erstellung des elektronischen Kehrbuchs zu gewährleisten ist es erforderlich, dass in UNO die "Bescheinigungen Feuerstättenschau" ab 2013 korrekt vorliegen - ansonsten ist die fristgerechte Abgabe des Kehrbuchs NICHT möglich.
Das Gute dabei? Wir sind darauf vorbereitet und helfen Ihnen dabei.
Was ist zu tun?
Die "Bescheinigung Feuerstättenschau" wird durch Anpassungsläufe unter Berichte bundesweit angelegt, um daraus die entsprechenden Feuerstättenschautermine für das elektronische Kehrbruch nach § 19 SchfHwG abzuleiten.
Info für Netzwerkkunden:
Die Änderungen können nur auf dem Hauptrechner durchgeführt werden.
Vorbereitungen
Alle Abrechnungsjahre ab 2013 vorhanden
Bitte achten Sie darauf, dass auf Ihrem Hauptrechner alle Abrechnungsjahre ab 2013 vorliegen. Falls Sie Ihren Kehrbezirk erst nach dem Jahr 2013 übernommen haben, reicht es ab dem jeweiligen Jahr.
Aktuelles Update installieren
Installieren Sie das aktuelle UNO Office Update, bevor Sie in den Termin mit uns starten.
Strukturanpassungen durchführen
Bitte gehen Sie in UNO Jahr für Jahr bis 2013 zurück und führen Sie die entsprechenden Strukturanpassungen durch. Dafür muss das aktuellste Update installiert sein. Führen Sie in jedem Jahr zudem eine Datensicherung (ohne die eigenen Dateien) durch. Klicken Sie dazu im Fenster der Datensicherung rechts auf den roten Pfeil und wählen Sie nur "UNO KBV und Fibu" aus.
Terminvereinbarung
Im Dezember haben wir aufgrund des Jahreswechsels einen stark erhöhten Supportaufwand. Daher benötigen wir jetzt auch Ihre Unterstützung. Bitte vereinbaren Sie schnellst möglich einen Termin (falls möglich noch im November) mit uns, damit wir gemeinsam die benötigten Schritte durchführen können.
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