Wenn im GEG Fenster der obere Bereich "Angaben für die Bestimmung der Markierungen im GEG Formular" vollständig und korrekt ausgefüllt wurde, wird, wenn ein neues Ergebnis für Neu bzw. Bestand erzeugt wird, korrekt ausgefüllt und entsprechend angekreuzt. Eine Nachbearbeitung ist dann in der Regel nicht mehr nötig.
FU = Fachunternehmererklärung liegt vor
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