Aktivieren Sie im Druck / Unterlagen / El. Kehrbuch § 19
Kehrbücher der Vorjahre bis einschließlich 2012 drucken
Schritt für Schritt:
- Wechseln Sie in das Abrechnungsjahr, aus welchem Sie das Kehrbuch drucken möchten.
- Geben Sie bei Begehungen zusätzlich die Begehung FB ein, wenn Sie die Gebühr für den Feuerstättenbescheid (ZBD) auf Begehung FB geändert haben.
- Wählen Sie den Bereich oder Bezirk komplett aus.
- Klicken Sie auf den Drucker.
- Drucken Sie das Kehrbuch aus oder klicken Sie auf das PDF Symbol um das Kehrbuch als PDF zu speichern.
In den Vorjahren bis einschließlich 2012 muss zusätzlich noch das ELEKTRONISCHE Kehrbuch (wie ab 2013) gedruckt werden (siehe unten stehend) plus Änderungskehrbuch und das Nebenbuch.
Das Änderungskehrbuch finden Sie im Druckbaum unter Statistiken / Kehrbzirks-Änderungen
Das Nebenbuch finden Sie im Druckbaum unter Unterlagen / Nebenbuch
Einstellungen im Optionsfenster El. Kehrbuch § 19
01 Abgabe per - > E-Mail, Verzeichnis, TempUNO
02 PDF Passwort - > wird nur in Schleswig-Holstein verlangt
03 FSBTermine - > die Termine, welche in den Feuerstättenbescheid gedruckt werden, werden ausgewiesen
04 Gebühren - > die Gebühren der Feuerstättenschau werden ausgewiesen
05 Summe BO Tätigkeiten - > wird nur in Schleswig-Holstein benötigt
06 Nur Einzel-FS mit Frist - > es werden nur die Einzelfeuerstätten ausgewiesen, wo eine Nachrüstfrist erzeugt wurde
07 Nächste FS-Schau - > das Datum der nächsten Feuerstättenschau wird ausgewiesen
08 Abgasanl.Brennstoff - > der Brennstoff zur Abgasanlage wird angezeigt
09 Kehrbuchänderungen - > die Kehrbuchänderungen werden ausgewiesen
Kehrbücher ab 2013 drucken
Bevor Sie das el. Kehrbuch § 19 drucken sollte vorher der Anpassungslauf 277 unter System/Datenpflege/Anpassungsläufe/Kunden/277,Fristenverwaltung aktualisieren durchgeführt werden.
Aktivieren Sie Druck / Unterlagen / El. Kehrbuch § 19
Schritt für Schritt:
- Wechseln Sie in das Abrechnungsjahr, von welchem Sie das Kehrbuch drucken möchten.
- Wählen Sie den Bereich oder Bezirk komplett aus.
- Wählen Sie in der Option Abgabe per E-Mail aus oder das Verzeichnis, in welches das Kehrbuch gespeichert werden soll.
- Klicken Sie auf den Drucker.
- Schließen Sie die Vorschau ohne das Kehrbuch auszudrucken.
- Schließen Sie das Optionsfenster.
- Tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, wenn Sie Abgabe per E-Mail ausgewählt haben und klicken Sie auf E-Mail versenden.
- Wählen Sie das Verzeichnis aus, wenn Sie Verzeichnis ausgewählt haben, in welches das Kehrbuch gespeichert werden soll.
Im Kehrbuch ab 2013 wird ausgewiesen
- Der Standort, der Eigentümer und der Sondereigentümer (Eigentümer in der Wohnung).
- Die Fremdfirmen Diese müssen über die Tagesabrechnung abgerechnet werden.
- Abgasanlagen
- Feuerstätten und die Ergebnisse zu den Anlagen.
- Verbindungsstücke
- Räucheranlagen
- Die offenen Kamine
- Dunstabzugsanlagen
- Lüftungen
- Durchführungstermin der Feuerstättenschau
- Die gedruckten Feuerstättenbescheide
- Mängel § 5
- Alle Abnahmen vom aktuellen Jahr
- Termine zum Feuerstättenbescheid (Der Bis-Termin)
Alles über das neue Kehrbuch kann im Schornsteinfegerhandwerksgesetz § 19 nachgelesen werden.
Für weitere Ausdrucke, welche bei der Prüfung der Kehrbücher notwendig sind, lesen Sie hier nach Abgabe bei Überprüfung
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