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In den Begehungsgruppen wird festgelegt, ob die Kehrgebühren mit durchschnittlichem oder exaktem Wert berechnet werden. Das heißt, bei einem Gebäude mit zwei Schornsteinen unterschiedlicher Begehung (z.B. R1 und R2) ist bei exakter Berechnung eine Begehung höher und zwar diese, in welcher sich der einmal zu begehende Schornstein befindet. Bei durchschnittlicher Berechnung erhalten Sie gleich hohe Beträge in jeder Begehung.
Die Mess-, Abgasweg-, Feuerstättenschau- und Nebenarbeitsgebühren werden im Normalfall exakt berechnet, demnach stehen diese Gebühren auf Durchschnitt Nein.
Hinweis:
Die Änderung der Kehrgebühren auf durchschnittlich oder exakt darf nur am Anfang eines neuen Abrechnungsjahres vorgenommen werden, bevor das Arbeitsbuch gedruckt wird.
Wichtig:
Nach Änderung der Kehrgebühren auf Durchschnitt Ja oder Nein müssen Sie den Bezirk neu berechnen.
Gruppenüberschriften
Die im Feld Beschreibung eingetragenen Werte werden auf der Rechnung als Gruppierung (Gruppenüberschrift) verwendet.
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