Liebe UNO Kunden,
wie Sie ja sicherlich bereits in den Medien mitbekommen haben, wird ab dem 1.7.2020 die Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf 16% gesenkt.
Für diese Änderung stellen wir Ihnen bis spätestens zum 1.7. ein UNO Update zur Verfügung. Mit diesem Update können Sie ab dem 1.7. die Rechnungen mit 16% MwSt. ausweisen. Es besteht Update-Pflicht - es kann nicht mehr mit alten Updates weitergearbeitet werden.
Handlungsleitfaden vom ZIV (Veröffentlichung im ZIV Newsletter)
Der ZIV gibt Ihnen Tipps und Beispiele zum Thema Mehrwertsteuer 19%-16%.
Im Anhang unten finden Sie die PDF Datei
Wichtiger Hinweise:
Ab dem 1.7. werden Sie bei jedem Programmstart aufgefordert, die MwSt. auf 16% umzustellen. Wenn Sie diese Abfrage verneinen, bleibt die bisherige MwSt. in Höhe von 19% bestehen. Sobald die MwSt. auf 16% umgestellt wurde, ist es nicht mehr möglich, Rechnungen mit der vorherigen Steuer und dem Durchführungstermin bis zum 30.6. zu stellen. Deshalb nochmal: Die MwSt. darf erst umgestellt werden, wenn Sie alle Leistungen mit Durchführung bis einschließlich 30.06. in Rechnung gestellt haben.
Checkliste zur 16% Umstellung
- Tagesabrechnung für alle bis zum 30.6. durchgeführten Dienstleistungen machen
- Für alle bis zum 30.6. durchgeführten Dienstleistungen Rechnungen drucken
- Kassenbuch für den Monat Juni abschließen
- Alle erledigten Labels berechnen (BAFA)
- Alle Mobilgeräte sowie alle Replikationsnebenrechner mit dem Hauptrechner abgleichen.
- UNO Update installieren
- MwSt. Satz ändern unter Datei/Erste Einstellungen
(1) Rechnungen
- Rechnungen für Dienstleistungen mit Bearbeitungstermin bis 30.6. MÜSSEN vor der MwSt. Umstellung gedruckt sein
(2) UNO Fibu und UNO Online
Für alle FiBu Anwender:
Rechnungseingang buchen: Rechnungsnummer eingeben à UNO erkennt automatisch, ob die Rechnung mit 19% oder 16% erstellt wurde und greift auf das richtige Konto zu
Ausgaben buchen: Auf der zu verbuchenden Rechnung kontrollieren ob 19% oder 16% MWST ausgewiesen ist. In der Buchungsmaske bei Steuer den entsprechenden Steuersatz auswählen.
Für alle Fibu Anwender MIT UNO Online:
Bitte gleichen Sie in UNO Online nur die Postenliste ab - NICHT die FiBU. Die Fibu muss im 2. Halbjahr 2020 manuell gebucht werden.
(3) Jahresrechnungen
- Jahresrechnungen mit verschiedenen Steuersätzen sind leider nicht möglich.
- Wie Sie mit bereits gestellten Jahresrechnungen, die unter Umständen auch bereits bezahlt sind, umgehen sollen, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Bitte achten Sie auch darauf , dass der Durchführungstermin auf den Rechnungen ausgewiesen ist.
(4) Rechnungsstellung für noch nicht berechnete Leistungen
Schritt für Schritt:
- Druck Rechnung normal
- Auswahl Bezirk komplett
- Option 01 Begehungen: Alle Begehungen inklusive Nebenarbeiten auswählen
- Option 05 Bearbeitung: erledigte auswählen
- Option 16 Zeitpunkt der Leistung: Häkchen rein
- Drucken und in der Druckvorschau digibase Symbol anklicken
- im digibase Account auf die Schaltfläche "alle versenden" klicken
(5) Postenliste für Rechnungen mit 19% MwSt. und Postenliste für Rechnungen mit 16% MwSt.
Sie haben die Möglichkeit über den von...bis Bereich eine Liste aller Rechnungen mit 19% und 16% separat auszudrucken. Z.B. hat die letzte Rechnung mit 19% die Rechnungsnummer 1532 dann drucken Sie die Liste von Rechnungsnummer 1-1532 und die Postenliste für die 16% Rechnungen von Rechn,nr. 1532 bis letzte Rechnungsnummer.
UNO MOBIL - Besonderheiten zum Sondersteuersatz
Nach der Umstellung auf den Sondersteuersatz 16% muss unbedingt der Datenbestand neu exportiert und bei allen Mobilgeräten importiert werden. Gemischte Steuersätze können in UNO nicht mehr eingelesen werden.
UNO REPLIKATION - Besonderheiten zum Sondersteuersatz
Nach der Umstellung auf den Sondersteuersatz 16% muss unbedingt der Datenbestand am Hauptrechner neu exportiert und bei allen Nebenrechnern importiert werden. Gemischte Steuersätze können in UNO nicht mehr eingelesen werden.
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