Leistungskatalog

Erstellt von Irene Schreiber, Geändert am Thu, 08 Dec 2022 um 09:41 AM von Irene Schreiber


Allgemein 

In diesem Arikel wird beschrieben, wie Sie den Leistungskatalog benutzen, und wie Sie Nebenarbeiten definieren können.

Aktivieren Sie im System / Berechnungsgrundlagen / Leistungskatalog 


Im Leistungskatalog sind die jeweils gültigen Gebühren pro Bundesland eingetragen. In den Stammleistungen sollten keine Änderungen vorgenommen werden. Nach Installation eines jeden Updates wird der Leistungskatalog abgeglichen. Alle Gebühren, welche als Stammleistung markiert sind, werden in den Ursprungszustand zurück versetzt.


Für Nebenarbeitstätigkeiten können Sie zusätzliche Rechnungsbausteine erfassen.


Schritt für Schritt: 

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche neu
  2. Fangen Sie bei dem ersten Rechnungsbaustein mit der Sortierung 1500 an, um Ihre Nebenarbeiten von Ihren Stammgebühren abzugrenzen
  3. Erfassen Sie im Feld Leistung eine Kurzbezeichnung für die Gebühr. Bei zweijährigen Gebühren, welche alle 2 Jahre berechnet werden, muss die Gebühr mit (gerades Jahr) oder (ungerades Jahr) enden. 
  4. Tragen Sie im Feld Formel eine 1 ein, wenn es sich um eine fixe Gebühr oder 99, wenn es sich um eine variable Gebühr handelt
  5. Erfassen Sie den Betrag in Wert 1 und Wert 2 nur bei einer fixen Gebühr, wobei der Wert 2 nur für die Stockwerke, Meter, Minuten vorgesehen ist
  6. Tragen Sie im Feld Begehung ein N (Nebenarbeit) ein 
  7. Erfassen Sie falls erforderlich ist im Feld Recht die Rechtsgrundlage
  8. Der Zyklus ist immer A, es sei denn, dass es sich um eine Nebenarbeit handelt, welche alle zwei Jahre berechnet wird, in diesem Fall wird B eingetragen
  9. Tragen Sie im Feld Neben ein N (Nebenarbeit) ein
  10. Erfassen Sie im Textfeld Rechnungstext, den Text, welcher auf der Rechnung stehen soll 


Hinweis:
 
Bei Leistungen, welche zum Jahreswechsel gelöscht werden sollen, muss das Kontrollkästchen nicht wiederkehrend markiert werden.


Eigene Gebühren mit Lohnkosten


Aktivieren Sie dazu das Kontrollkästchen Lohnk. § 35 a



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