Wann führe ich am besten den Jahreswechsel durch? Was passiert mit den Rechnungen? Ich muss noch einiges in 2019 abarbeiten und drucken....

Erstellt von Birgit Henne, Geändert am Do, 21 Nov, 2019 um 5:20 NACHMITTAGS von Irene Schreiber

Der Jahreswechsel wird im Idealfall gemacht, wenn alles bearbeitet wurde, die Rechnungen alle gedruckt, die Abnahmen alle geschrieben und die Messergebnisse eingetragen wurden. Sprich alles, was mit in das neue Jahr übernommen werden soll.

Auf alle Fälle sollte der Lauf unter Druck / Listen / Anlagen MessStatCheck gemacht  und die dort ausgewiesenen Fehler berichtigt worden sein.

Alle Zahlungseingänge sollten erledigt sein, auch die, welche über UNO Online abgeholt werden.


Sind noch Rechnungen nach dem Jahreswechsel im Vorjahr gedruckt worden können diese gegebenfalls mit einem Lauf in das neue Jahr übernommen werden. Dazu muss aber die Hotline angerufen werden. Zahlungseingänge und Mahnungen werden dabei nicht übernommen.

Alles andere, was nach dem Jahreswechsel noch im alten Jahr bearbeitet wurde, kann nicht vom Vorjahr übernommen werden.


Beim Jahreswechsel werden alle offenen Rechnungen automatisch mit in das neue Jahr übernommen. Wer die Rechnungverfolgung aber im alten Jahr machen möchte, der muss im Optionsfenster Jahreswechsel unter Rechnungen die Option "Offene Posten löschen (Verwaltung im alten Jahr)" aktivieren.


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