Können Rechnungen nach dem Jahreswechsel vom alten Jahr in das neue Jahr übernommen werden

Erstellt von Birgit Henne, Geändert am Mi, 20 Nov, 2019 um 5:03 NACHMITTAGS von Irene Schreiber

Es können nur Rechnungen, die nach dem Jahreswechsel im alten Jahr noch gedruckt wurden, in das neue Jahr übernommen werden. Zahlungseingänge, welche im alten Jahr nachträglich getätigt wurden werden nicht berücksichtigt.

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