Können Rechnungen nach dem Jahreswechsel vom alten Jahr in das neue Jahr übernommen werden

Erstellt von Birgit Henne, Geändert am Wed, 20 Nov 2019 um 05:03 PM von Irene Schreiber

Es können nur Rechnungen, die nach dem Jahreswechsel im alten Jahr noch gedruckt wurden, in das neue Jahr übernommen werden. Zahlungseingänge, welche im alten Jahr nachträglich getätigt wurden werden nicht berücksichtigt.

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