Wie behandle ich eine Feuerstätte, die Ende des Jahres beanstandet wurde?

Erstellt von Birgit Henne, Geändert am Tue, 26 Nov 2019 um 02:27 PM von Irene Schreiber


Die Wiederholungsmessung wird im neuen Jahr erfasst


Schritt für Schritt:

  1. Ändern Sie den BImSchV-Zyklus auf das aktuelle Jahr
  2. Erfassen Sie das Messergebnis ohne Eingabe bei Art Messg.
  3. Tragen Sie anschließend bei Art Messg. die 3 für die Wiederholungsmessung ein
  4. Drucken Sie das Kombiprotokoll
  5. Ändern Sie den BImSchV-Zyklus wieder zurück

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