Sondersteuersatz 16%/5% ab 1.7.2020

Erstellt von Irene Schreiber, Geändert am Fri, 03 Jul 2020 um 04:07 PM von Birgit Henne

Liebe UNO Kunden,
 

wie Sie ja sicherlich bereits in den Medien mitbekommen haben, wird ab dem 1.7.2020 die Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf 16% gesenkt.
 

Für diese Änderung stellen wir Ihnen bis spätestens zum 1.7. ein UNO Update zur Verfügung. Mit diesem Update können Sie ab dem 1.7. die Rechnungen mit 16% MwSt. ausweisen. Es besteht Update-Pflicht - es kann nicht mehr mit alten Updates weitergearbeitet werden.


Handlungsleitfaden vom ZIV (Veröffentlichung im ZIV Newsletter)

Der ZIV gibt Ihnen Tipps und Beispiele zum Thema Mehrwertsteuer 19%-16%. 

Im Anhang unten finden Sie die PDF Datei


Wichtiger Hinweise:

Ab dem 1.7. werden Sie bei jedem Programmstart aufgefordert, die MwSt. auf 16% umzustellen. Wenn Sie diese Abfrage verneinen, bleibt die bisherige MwSt. in Höhe von 19% bestehen. Sobald die MwSt. auf 16% umgestellt wurde, ist es nicht mehr möglich, Rechnungen mit der vorherigen Steuer und dem Durchführungstermin bis zum 30.6. zu stellen. Deshalb nochmal:  Die MwSt. darf erst umgestellt werden, wenn Sie alle Leistungen mit Durchführung bis einschließlich 30.06. in Rechnung gestellt haben.


Checkliste zur 16% Umstellung

  1. Tagesabrechnung für alle bis zum 30.6. durchgeführten Dienstleistungen machen
  2. Für alle bis zum 30.6. durchgeführten Dienstleistungen Rechnungen drucken
  3. Kassenbuch für den Monat Juni abschließen
  4. Alle erledigten Labels berechnen (BAFA)
  5. Alle Mobilgeräte sowie alle Replikationsnebenrechner mit dem Hauptrechner abgleichen.
  6. UNO Update installieren
  7. MwSt. Satz ändern unter Datei/Erste Einstellungen



(1) Rechnungen

  • Rechnungen für Dienstleistungen mit Bearbeitungstermin bis 30.6. MÜSSEN vor der MwSt. Umstellung gedruckt sein


(2) UNO Fibu und UNO Online


Für alle FiBu Anwender:

Rechnungseingang buchen: Rechnungsnummer eingeben à UNO erkennt automatisch, ob die Rechnung mit 19% oder 16% erstellt wurde und greift auf das richtige Konto zu

Ausgaben buchen: Auf der zu verbuchenden Rechnung kontrollieren ob 19% oder 16% MWST ausgewiesen ist. In der Buchungsmaske bei Steuer den entsprechenden Steuersatz auswählen. 

Für alle Fibu Anwender MIT UNO Online:

Bitte gleichen Sie in UNO Online nur die Postenliste ab - NICHT die FiBU. Die Fibu muss im 2. Halbjahr 2020 manuell gebucht werden.


(3) Jahresrechnungen

  • Jahresrechnungen mit verschiedenen Steuersätzen sind leider nicht möglich.
  • Wie Sie mit bereits gestellten Jahresrechnungen, die unter Umständen auch bereits bezahlt sind, umgehen sollen, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.


Bitte achten Sie auch darauf , dass der Durchführungstermin auf den Rechnungen ausgewiesen ist.


(4) Rechnungsstellung für noch nicht berechnete Leistungen


Schritt für Schritt:

  1. Druck Rechnung normal
  2. Auswahl Bezirk komplett
  3. Option 01 Begehungen: Alle Begehungen inklusive Nebenarbeiten auswählen
  4. Option 05 Bearbeitung: erledigte auswählen
  5. Option 16 Zeitpunkt der Leistung: Häkchen rein
  6. Drucken und in der Druckvorschau digibase Symbol anklicken
  7. im digibase Account auf die Schaltfläche "alle versenden" klicken


(5) Postenliste für Rechnungen mit 19% MwSt. und Postenliste für Rechnungen mit 16% MwSt.

Sie haben die Möglichkeit über den von...bis Bereich eine Liste aller Rechnungen mit 19% und 16% separat auszudrucken. Z.B. hat die letzte Rechnung  mit 19% die Rechnungsnummer 1532 dann drucken Sie die Liste von Rechnungsnummer 1-1532 und die Postenliste für die 16% Rechnungen von Rechn,nr. 1532 bis letzte Rechnungsnummer.   



UNO MOBIL - Besonderheiten zum Sondersteuersatz

Nach der Umstellung auf den Sondersteuersatz 16% muss unbedingt der Datenbestand neu exportiert und bei allen Mobilgeräten importiert werden. Gemischte Steuersätze können in UNO nicht mehr eingelesen werden.



UNO REPLIKATION - Besonderheiten zum Sondersteuersatz

Nach der Umstellung auf den Sondersteuersatz 16% muss unbedingt der Datenbestand am Hauptrechner neu exportiert und bei allen Nebenrechnern importiert werden. Gemischte Steuersätze können in UNO nicht mehr eingelesen werden.


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