Anmeldung der Sondervorauszahlung
Die Fristverlängerung wird bei monatlicher Abgabe der Voranmeldungen unter der Auflage erteilt, dass während der Geltungsdauer der Fristverlängerung jährlich bis zum 10.Februar eine Sondervorauszahlung angemeldet und entrichtet wird. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen – ohne Anrechnung der Sondervorauszahlung – für das abgelaufene Kalenderjahr.
Beispiel:
Unternehmer A hat für das abgelaufene Kalenderjahr Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 39 000 € angemeldet (Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aus Zeile 67 – Kennzahl 83 – der Umsatzsteuer-Voranmeldungen). In der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember der Vorjahres (Zeile 66 – Kennzahl 39 – der Umsatzsteuer-Voranmeldung) hat A die Sondervorauszahlung für das abgelaufene Kalenderjahr in Höhe von 5 000 € angerechnet.
Zur Berechnung der Sondervorauszahlung für das aktuelle Kalenderjahr ist die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlung vom Vorjahr in Höhe von 39 000 € um die angerechnete Sondervorauszahlung in Höhe von 5 000 € zu erhöhen. Aus der Bemessungsgrundlage von
44 000 € (einzutragen in Zeile 26) errechnet sich für A eine Sondervorauszahlung von 4 000 € (einzutragen in Zeile 27).
Wenn Sie noch Fragen zur Berechnung der Sondervorauszahlung haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Schritt für Schritt: (Formular ausfüllen)
- Klicken Sie in der Finanzverwaltung im Druckbaum auf Finanzbuchhaltung/Dauerfristverlängerung
- Füllen Sie das Formular direkt am Bildschirm aus (springen Sie im Formular mit der TAB Taste von Feld zu Feld)
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