Feuerstättenbescheid planen

Erstellt von Irene Schreiber, Geändert am Mi, 3 Jul, 2019 um 10:22 VORMITTAGS von Irene Schreiber

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Es müssen immer alle Begehungen ausgefüllt werden, da z.B. ein einmaliges Gebäude in jeder Begehung stehen kann.
Sie können z.B. die einmaligen Gebäude bearbeiten, wenn Max. Häufigkeit "1" aktiviert wird. Bei den zweimaligen Gebäuden muss Max. Häufigkeit "2" aktiviert werden. Bitte beachten Sie, wenn Sie die Planung über den ganzen Bezirk laufen lassen, dass sich dann alle Termine verschieben und mit den eingedruckten Terminen im Feuerstättenbescheid evtl. nicht mehr überein stimmen.


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