Unter System / Adressen / Behörden kann die Anschrift für das Verwaltungsgericht, Landratsamt, den Kreisausschuss und dem Magistrat erfasst werden. Wählen Sie dazu auf der rechten Seite unter Art(2) die zutreffende Behörde aus.
Wenn diese Adressen im Feuerstättenbescheid mit angegeben werden müssen, werden diese im Druckoptionsfenster des FS Bescheides unter den Option 1-4 ausgewählt (sie können aber auch dort erfasst werden).
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